all or nothing

...

was soll das denn? da kriege ich von der verwaltung ein schreiben, dass ich den winterschnitt auf meinem sonderrecht nicht gemacht hätte/nicht hätte vornehmen lassen. um ein einheitliches erscheinungsbild (!!) der überbauung zu wahren, solle ich das jetzt veranlassen. so ein scheiss!!!

was interessiert mich das einheitliche erscheinungsbild? so dämliche vorschriften. und nur - weil es irgend jemandem in der nachbarschaft nicht passt, weil ich das nicht 'ordnungsgemäss' dann machen lasse, wenn es die anderen tun. bekloppte welt...

und wenn ich mir das so überlege, bin ich gar nicht überzeugt, dass es nicht gemacht worden ist. neulich war nämlich der gärtner da (der für die überbauung zuständig ist), und jaaaaa - wieso ist denn mein schilf abgeschnitten worden?? das gehört ja auch zu meinem sonderrecht!! da stimmt doch was nicht.
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patsy (Gast) - 22. Mär, 15:37

Ich liebe ja den Spruch : Einheitliches Erscheinungsbild -kotz- alles schön gleich langweilig, damit auch jaaaa niemand auf die Idee kommt seine persönliche Individiualität darzu stellen. Könnte ja sonst überhand nehmen. Nicht ärgern lassen ;o)

hexamore - 22. Mär, 19:58

ja, was soll das überhaupt... ob jetzt ein busch 10 cm längere äste hat als der von meinem nachbarn *tse* das ist ja voll pingelig. und ich muss dazu sagen: ich mag es sowieso ÜBERHAUPT nicht, wenn ich mich zu etwas gedrängt fühle... und dann noch in schriftlicher form vorliegt - nö.

der ärger ist verflogen, ich muss es abklären (was mir natürlich gewaltig stinkt!)
antworten
Chutzpe - 22. Mär, 15:47

Schätzelein - wenn das im STWEG-Vertrag oder wie auch immer das Ding heissen mag, steht - hast du dich daran zu halten, ob es dir passt oder nicht.

Genau darum will ich mit Liegenschaftsverwaltungen nie wieder etwas zu tun haben - ich hätte an diesen STWEG-Versammlungen die Eigentümer regelmässig erschlagen können - wie Kinder - und ich werde NIEMALS eine Eigentumswohnung oder ein halbes Reihenhaus oder sowas kaufen *schauder*

hexamore - 22. Mär, 20:01

ich bin mir fast sicher, dass es im stwe-vertrag nicht steht - es gab schon ein paar mal die diskussion über die sonderrechtsnutzung- und pflichten an eigentümersitzungen... und die buschfrage kam da praktisch immer vor. ich werde den vertrag wohl oder übel hervornehmen müssen, das ist mir einfach zuwider.
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Chutzpe - 23. Mär, 01:34

Wenns nirgendwo fest gelegt ist, meine ich, dass sie dich nicht zwingen können - das sind immer Streitpunkte - ein weiterer Grund, warum eine Parterre-Wohnung nicht in Frage kommt.
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hexamore - 23. Mär, 09:50

nein, können sie nicht. ich muss es aber nachlesen.

nun - ich lebe jetzt acht jahre da und es war nie was. von dem her habe ich für mich mehr vorteile als nachteile :-)
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Chutzpe - 23. Mär, 10:00

Dann ists ja gut - die Verwaltungen, die wir damals gemacht haben, waren vorwiegend von Idioten bevölkert - ich hab mich immer gefragt, warum solche Menschen in MFHs wohnen (wahrscheinlich, weil sie nicht genug Kohle für ein EFH haben und ihre Unzufriedenheit auch noch auf jeden, der nicht alles überkorrekt erledigt, projezieren müssen - es war so armselig).

Ich hoffe, dass sich das zum Guten wendet - wenn sie keine Handhabe haben, weise sie in ihre Schranken!
antworten
hexamore - 23. Mär, 19:33

oh nein - bei mir hier ist das ziemlich gut - jeder lässt den anderen machen. ich hab es wirklich gut getroffen.

naja - es gibt auch solche menschen, die allgemein einfach unzufrieden sind (auch wenn sie sich kein mfh wünschen) und die andere als blitzableiter benützen...

ich muss das bei gelegenheit mal hervorkramen oder besser noch meinen nachbarn fragen - der hat das sicher noch in erinnerung.
antworten
Chutzpe - 24. Mär, 15:24

Da bin ich froh!

Ja genau - es geht natürlich vor allem um deren Unzufriedenheit.
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